Miet- & WEG-Recht

Im Mietrecht sind Komplikationen regelmäßig vorprogrammiert, aber nicht nur für den Mieter, sondern auch für den Vermieter.

Als Mieter gibt es zahlreiche Situationen, in denen eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter droht oder schon stattfindet. Diskutiert wird über die korrekte Flächenberechnung der Wohnung, die Nebenkostenabrechnung („Zweite Miete“), Schönheitsreparaturen, Mängel und andere Aspekte.

In der Vergangenheit sind viele Urteil im Mietrecht ergangen, insbesondere bekannt sind Urteile zu Schönheitsreparaturen, bei denen der BGH vielfach Recht gesprochen und die Rechte des Mieters gestärkt hat. Aber auch in anderen Bereichen ist es gut, die aktuelle Rechtsprechung zu kennen um, z.B. unberechtigte Nachforderungen bei der Nebenkostenabrechnung abwehren zu können. Gerne überprüfe ich auch Ihren Fall.

Ob Mietnomaden, säumige Mieter, nicht fachgerecht ausgeführte Schönheitsreparaturen und geminderte Miete: Auch Vermieter haben vielfach mit schweren Mietern zu kämpfen und müssen teilweise gerichtlich ihre Recht durchsetzen. Kostengünstige Räumungsklagen sind nach aktueller Rechtsprechung möglich und vielfach haben die Gerichte den Vermieter in seinen Rechten gestärkt. Doch gerade in Zeiten der Mietpreisbremse ist es wichtig, rechtssicher zu wissen, was am Markt durchgesetzt werden kann und wie querulanten Mietern habhaft geworden werden kann. Gerne unterstütze ich Sie bei schwierigen Mietern, auch schon im Vorwege, wenn es um rechtssichere Mietverträge geht, sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich.

Als Eigentümer einer Wohnung gibt es zahlreiche Dinge zu beachten. Nicht nur Angehörige der WEG, sondern auch Verwalter sind manchmal etwas speziell und eine WEG ähnelt einer Gesellschaft, in der durch Mehrheitsbeschluss Entscheidungen getroffen werden. Hierbei ist es wichtig, auch Ihre Rechte im Auge zu behalten und sich optimal auf z.B. WEG-Versammlungen vorzubereiten, insbesondere, wenn Sie z.B. auch Beirat einer solchen WEG sind. Auch Verwalter müssen sich absichern und Regeln befolgen, wenn es um Beshclüsse geht. Dem Verwalter stehen gewisse Kompetenzen zu, in dessen Grenzen er sich bewegen muss. Gerne unterstütze ich Sie bei Fragen in allen Angelegenheiten zur WEG und zum WEG-Verwalter.